Liebe Gäste,
folgend haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Ihren Aufenthalt für Sie zusammengefasst (Stand 14.05.2021):
Wann öffnen wir?
Die Apartments öffnen für touristische Gäste wieder am Samstag, den 22.05.2021 ihre Türen. Voraussetzung ist ein Inzidenzwert unter 100 an fünf hintereinander folgenden Werktagen. Aktuell liegt die Inzidenz im Bodenseekreis den 5. Tag unter 100. (Stand 17.05.2021)
Was passiert, wenn der Wert von unter 100 auf über 100 steigt?
Dann kann es passieren, dass die Bundesnotbremse wieder in Kraft tritt: Bei Überschreitung des Inzidenzwertes an drei aufeinander folgenden Tagen gibt es eine erneute Bekanntmachung der Landkreise. Am übernächsten Tag nach Bekanntmachung müssen wir wieder zu schließen.
Was geschieht mit unseren Gästen die bereits im Hotel sind, wenn der Inzidenzwert über 100 steigt?
Unsere Hotelgäste, die bis zum Tag der öffentlichen Bekanntmachung des Inkrafttretens der Bundesnotbremse im Hotel bereits eingecheckt haben oder spätestens am Tag der Bekanntmachung anreisen,
müssen am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung wieder abreisen. Wenn die Bundesnotbremse gilt, sind Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken leider wieder untersagt.
Gelten spezielle Öffnungszeiten in der Gastronomie?
Ja, die Öffnung der Betriebe ist zeitlich begrenzt: Innen- und Außengastronomie von 6.00 bis 21.00 Uhr. (Zeitliche Begrenzung bedeutet, dass unsere Gäste bis 21 Uhr das Restaurant oder die Terrasse verlassen haben müssen.)
Welche Kontaktbeschränkungen sind zu beachten?
Es gelten immer die jeweiligen Kontaktbeschränkungen nach der CoronaVO. Hinzugerechnet werden dürfen für private Zusammenkünfte immer Personen, die über einen Nachweis als „geimpfte“ oder „genesene“ Personen verfügen. Damit können sich zum Beispiel 5 Personen aus zwei Haushalten treffen, die nicht geimpft oder genesen sind. Dazu können beliebig viele geimpfte oder genesene Personen am privaten Treffen teilnehmen. Bei Inzidenzwerten unter einem Schwellenwert von 50 gilt für Ansammlungen und private Zusammenkünfte und private Veranstaltung eine Begrenzung auf max. 10 Personen aus 3 Haushalten; Kinder der jeweiligen Haushalt bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind dabei nicht mit.
Welche Voraussetzungen gelten für einen Besuch in unserem Apartment?
Unsere Gäste müssen entweder einen Nachweis als „geimpft“, „genesen“ oder „getestet“ vorweisen. Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, diese haben immer ein Zutrittsrecht, auch ohne
entsprechende Nachweise.
Gibt es die Möglichkeit sich bei uns testen lassen oder Selbsttests mitbringen?
Leider nein. Hier können Sie sich in Friedrichshafen impfen lassen.
Wie weisen Sie Ihre Impfung oder Genesung nach?
Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – zum Beispiel den gelben den gelben Impfpass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten.
Welche Nachweise sind jeweils gültig?
Für „Genesene“: Nachweis über eine durch PCR Test bestätigte Infektion (mind. 28 Tage und max. 6 Monate zurückliegend)
Für „Geimpfte“: Impfpass, seit 14 Tagen abgeschlossene Impfung, idR also 2 Impfungen. Hier sind weitere Nachweisformen (Digitaler Impfpass etc.) geplant.
Für „Getestete“: Bescheinigungen der offiziellen Testzentren oder Apotheken, welche Tests durchführen und einen negativen Testnachweis bestätigen, Testnachweise von Arbeitgebern für Beschäftigte, von Schulen durchgeführte Tests für Kinder und Jugendliche.
Die von Ihnen im privaten Umfeld durchgeführten Selbsttests, berechtigen nicht zum Zugang.
Bitte beachten Sie, dass der Test nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Müssen Sie für jeden Tag einen Test nachweisen?
Nur Gäste, die nicht den Status „geimpft“ oder „genesen“ haben, benötigen einen negativen Testnachweis. Dieser ist immer direkt bei der Anreise zu erbringen. Bei längeren Aufenthalten muss immer nach 3 weiteren Aufenthaltstagen eine erneute Testung erfolgen. Sie können mit seinem Negativtest während des Hotelaufenthalts alle geöffneten Hotelbereiche (z.B. Restaurant) ohne weitere Testung besuchen.
Müssen Sie, als vollständig geimpfter oder genesener Gast auch getestet werden?
Nein, Sie werden getesteten Personen gleichgestellt und müssen somit vor Zugang zum Hotel oder Restaurant nicht mehr getestet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation oder die überstandene Infektion nachgewiesen wird.
Als geimpfte Personen nach der CoronaVO gelten Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation vorweisen können.
Als abgeschlossene Impfung gilt jede mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff gemäß der empfohlenen Impfserie vorgenommene Impfung gegen die COVID-19-Krankheit.
Bei Impfstoffen, die mehr als eine Impfdosis benötigen, gilt die Impfung für Personen, die mit mindestens einer Impfdosis geimpft sind, als abgeschlossen, sofern diese Personen zuvor bereits selbst positiv getestet waren und über einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus verfügen.
Darüber hinaus gilt eine Impfung als gemäß der empfohlenen Impfserie abgeschlossen, wenn eine Abweichung durch die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts anerkannt wird.
Als genesene Personen nach der CoronaVO gelten alle Gäste, die bereits selbst positiv getestet waren, sofern sie über einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus verfügen und keiner darauf beruhenden Absonderungspflicht mehr unterliegen. Die nachgewiesene Infektion darf höchstens sechs Monate zurückliegen.
Weitere Informationen rund um Ihren Aufenthalt in unserem Hotel und Restaurant
Wir behalten die Sicherheit, den Schutz und das Wohlbefinden unserer Gäste und Mitarbeiter im Blick. Alle Hygiene- und Abstandsmaßnahmen, sowie die Änderung der Abläufe und des Angebots dienen dem Schutz Ihrer und unserer Gesundheit.
Daher haben wir folgenden Appell an unsere Gäste:
Wir bedanken uns für Ihre aktive Mitarbeit und freuen uns sehr auf Sie!
Allgemeine Empfehlungen:
Bleiben Sie gesund!
Wir freuen uns auf Sie.
Ihre Familie Fennel